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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Geltungsbereich

Die Leistungen, Lieferungen, Angebote und Verkäufe des Verlags Alfa Zentaurus erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. Alfa Zentaurus vereinbart mit dem Käufer beim ersten Vertragsabschluss die Anwendbarkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für nachfolgende Aufträge, selbst wenn darüber nicht nochmals eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere entgegenstehende Einkaufsbedingungen, gelten nur, wenn sie von Alfa Zentaurus ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
 
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Angebote und Preise

Unsere schriftlichen und mündlichen Angebote sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 
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Versandkosten

Bei einer Online-Bestellung werden die bestellten Produkte unabhängig vom Warenwert versandkostenfrei ausgeliefert. Bei einer schriftlichen Bestellung per Briefpost und Auslieferung der bestellen Verlagsprodukte per Rechnung werden unsere Verlagsprodukte ab einem Warenwert von 25,00 € versandkostenfrei an die vom Kunden genannte Adresse geliefert. Voraussetzung für eine versandkostenfreie Lieferungen ist die Angabe einer deutschen Lieferadresse. Bei einem Warenwert unter 25,00 € betragen die Kosten für den Inlandversand 3,20 €. Die Kosten für den Versand innerhalb der EU betragen bei einem unter 500 g liegenden Warengewicht 4,80 €. Kosten für den Versand außerhalb der EU und für höhere Warengewichte werden dem Kunden mit Zusendung der Bestätigung seiner Bestellung per Mail mitgeteilt.
 
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Zahlungsbedingungen

Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur gegen Vorauskasse. Zahlungen aufgrund von Rechnungen - soweit dies vereinbart ist - sind innerhalb von 20 Tagen ohne Abzüge fällig. Bei Zahlungsverzug ist Alfa Zentaurus berechtigt, Mahngebühren in Höhe von 20,00 € zu verlangen. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist Alfa Zentaurus berechtigt, nach entsprechender Mahnung mit angemessener Friststellung dem Käufer Verzugszinsen in Höhe des nachgewiesenen, jeweils von Alfa Zentaurus zu zahlenden Zinssatzes für in Anspruch genommene Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber 3 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
 
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Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere Personen, die von Alfa Zentaurus benannt sind, spätestens jedoch mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von Alfa Zentaurus verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Diese Bestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelrügen oder entgeltlicher Serviceleistungen.
 
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Lieferungen und Leistungen

Alfa Zentaurus ist berechtigt von Verträgen zurückzutreten, sobald Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt Alfa Zentaurus vorbehalten. Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Lager verlassen hat oder bei Versandmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig, Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

Die Annahme der gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme ab, oder unterlässt er die Annahme, so befindet sich der Käufer in Verzug. Nach versuchtem und ebenfalls fehlgeschlagenem zweiten Lieferversuch behält sich Alfa Zentaurus vor, bis zu 30% des Auftragswertes als Schadensersatz zu veranlagen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen.
 
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Eigentumsvorbehalt

Alle dem Kunden gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtig und zukünftig bestehenden Forderungen Eigentum von Alfa Zentaurus. Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von Alfa Zentaurus hinzuweisen und Alfa Zentaurus unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Dritte die Rechte von Alfa Zentaurus berücksichtigt.

Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verbunden oder vermischt, so erwirbt Alfa Zentaurus im Verhältnis des anteiligen Werts der Vorbehaltsware Miteigentum an den dadurch entstehenden Zwischen- und Enderzeugnissen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde Alfa Zentaurus unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
 
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Gewährleistung

Der Kunde hat die gelieferte Ware einer Eingangskontrolle zu unterziehen und dabei entdeckte Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.

Alfa Zentaurus gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen in Werbetexten zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler - zum Beispiel bei Software-Produkten - unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel und Schäden, die auf betriebsbedingte Abnutzung und Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden sowie fehlerhafte Programm- und Softwaredaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht Ursache für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.

Die Gewährleistungsansprüche gegen Alfa Zentaurus beginnen mit der Lieferung und verjähren in 6 Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von Alfa Zentaurus Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Alfa Zentaurus über. Falls Alfa Zentaurus Mängel in einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

Der Kunde trägt die Kosten einer nicht berechtigten oder unvollständigen Rücksendung. Alfa Zentaurus ist berechtigt, für derartige Rücksendungen nach seiner Wahl entweder eine Kostenpauschale von 15,00 € zu erheben oder diese Kosten spezifisch abzurechnen.
 
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Haftung

Die Haftung von Alfa Zentaurus ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Alfa Zentaurus haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftung von Alfa Zentaurus für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt. Die Schadensersatzunsprüche verjähren mit Ablauf von 6 Monaten seit Lieferung oder Erbringung der Serviceleistungen.
 
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Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aachen, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnhame des Einheitlichen Kaufgesetzes und des Einheitlichen Kaufabschlussgesetzes, Anwendung.
 
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Schlussbestimmungen

Sollte eine dieser Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
 

[Stand: 19. Mai 2016]

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